Steuertipps zu Handwerkerrechnungen
Privatkunden haben die Möglichkeit, Arbeitskosten für Renovierungsarbeiten (nicht Material) in Höhe von bis zu 1200 Euro pro Haushalt und Jahr direkt von Ihrer Steuerschuld abzuziehen.
Weitere Informationen zu diesem Thema und Tipps, wie man die vom Finanzamt dafür geforderten Formalien richtig erfüllt, finden Sie auf www.handwerksblatt.de:
Link 1: "Handwerker-Rechnung gehört in die Steuererklärung"
Link 2: "Handwerker-Rechnung: Was Sie wissen sollten"